AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tecnotrans UG (haftungsbeschr.) & Co.KG
1. Vertragsgegenstand
1.1 Für alle Vereinbarungen und Angebote zwischen uns und unseren Kunden (Käufer) gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie werden mit Auftragserteilung oder der Annahme unserer Lieferungen oder Leistungen durch den Käufer bzw. durch Auftragsbestätigung oder Lieferung oder Leistung des Lieferanten anerkannt.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.2 Die Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, sowie gegenüber öffentlich rechtlichen Sondervermögen. Unternehmer im Sinne der Verkaufsbedin-gungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.3 Für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms in der jeweils gültigen Fassung maßgeblich.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt.
2.2. Unseren Angeboten beigefügte bzw. zugrunde liegenden Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen, Pläne, Prospekte oder sonstigen Unterlagen sind unverbindliche Informationen, Abweichungen sind vorbehalten.
2.3. Der Vertrag kommt zustande durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder bei Fehlen einer solchen durch die Ausführung des Auftrages.
2.4. Sämtliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Unsere Verkaufsmitarbeiter sind nicht befugt, Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt der schriftlichen Vereinbarung hinausgehen.
2.5. Erfolgt die Bestellung auf elektronischem Wege werden wir den Zugang der Bestellung in der Regel bestätigen. Diese Zugangsbestätigung dokumentiert nur den Eingang einer Bestellung und stellt keine verbindliche Annahme dar. Die Annahmeerklärung kann jedoch mit der Zugangsbestätigung verbunden werden.
3. Liefer- und Leistungsumfang
3.1. Liefer- und Leistungsumfang ergeben sich ausschließlich aus unserer Auftragsbestätigung.
3.2. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
4. Lieferzeit und Lieferverzug
4.1. Von uns angegebene Lieferzeiten oder Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn eine bestimmte Lieferzeit oder Lieferfrist wird ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Der Beginn der Lieferzeit oder -frist setzt die Abklärung aller technischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Lieferzeit oder der Liefertermin ist eingehalten, wenn die bestellte Ware unser Lager oder das Werk unseres Herstellers verlassen hat.
4.2. Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Wir werden den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich informieren. Liefertermine oder –fristen verschieben bzw. verlängern sich angemessen, wenn wir durch höhere Gewalt, aufgrund von Arbeitskämpfen oder aufgrund sonstiger nicht von uns zu vertretender Umstände an der rechtzeitigen Erbringung unserer Leistung gehindert sind. Dies gilt auch, wenn entsprechende Umstände bei unseren Vorlieferanten eintreten. Für hieraus entstehende Schäden haften wir aus keinem Rechtsgrund. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles von seinen Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche stehen ihm in diesem Fall nicht zu.
4.3. Entsteht dem Käufer durch eine von uns zu vertretende Verzögerung der Lieferung ein Schaden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Haben wir danach Schadensersatz zu leisten, so beschränkt dieser sich auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren Schaden. Er beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 % im Ganzen aber höchstens 5 % vom Werte desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Die vorstehende Einschränkung gilt nicht, soweit wir in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit zwingend haften. Es sei denn, es handelt sich um atypische und nicht vorhersehbare Schäden.
5. Preise, Zahlungsbedingungen
5.1. Unsere angegebenen Preise sind Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe sowie Verpackungs- und ggf. Frachtkosten sowie Transportversicherung.
5.2. Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Kunden gefährdet werden.
5.3. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt, sind die Preise ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
5.4. Der Käufer hat nur dann ein Recht auf Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nicht zu.
5.5. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Verkäufer kann jedoch höhere Verzugszinsen geltend machen, sofern er nachweisen kann, dass ihm eine höhere Belastung entstanden ist.
6. Gefahr, Übergang / Rücknahme
6.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Lieferung geht mit der Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person bzw. zum Zeitpunkt des Warenempfangs auf den Käufer über. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich der Versand auf Wunsch des Käufers oder aus sonstigen, vom Käufer zu vertretenen Gründen, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
6.2. Sofern aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für uns keine Rücknahmepflicht besteht, sind Rücklieferungen nur möglich, wenn wir ihnen vorab zugestimmt haben. Voraussetzung einer freiwilligen Rücknahme und Rücklieferung ist in jedem Fall, dass die zurückzugebenden Gegenstände neuwertig und originalverpackt sind. Stimmen wir einer Rücknahme bzw. Rücklieferung zu, hat diese der Käufer auf eigene Kosten und Gefahr zu veranlassen. Sind vorgenannte Voraussetzungen erfüllt, stellen wir für die zurückgenommenen Gegenstände eine Gutschrift in Höhe des Warenwertes abzüglich einer pauschalen Rücknahme- bzw. Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 25% des Netto-Warenwertes.
7. Warenerhalt
7.1. Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Anlieferung auf ihre Vertragsmäßigkeit, insbesondere hinsichtlich Anzahl, Form, Beschaffenheit, Transportschäden sowie sonstige Mängel, zu untersuchen. Abweichungen oder Mängel hat er dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige sind die Bezeichnung der Ware, die Art der Abweichung oder des Mangels, und der Liefertag anzugeben.
7.2. Verborgene Mängel muss der Käufer nach ihrer Entdeckung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche schriftlich anzeigen. Die Beweislast dafür, dass es sich um einen verborgenen Mangel handelt, trägt der Käufer.
7.3. Unbeachtet etwaiger Abweichungen oder Mängel hat der Käufer die Ware zunächst entgegenzunehmen und sachgemäß zu lagern. Ferner muss er dem Verkäufer Gelegenheit geben, die beanstandete Ware zu be-sichtigen.
7.4. Genügt der Käufer seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß Nr. 1 – 3 nicht, gilt die Ware als genehmigt.
7.5. Beanstandete Ware darf der Käufer nicht in Betrieb nehmen. Verstößt er gegen diese Verpflichtung, so haftet der Verkäufer nicht für Schäden, die hierauf beruhen. Ferner hat der Käufer in diesem Fall die Mehrkosten, die bei der Mängelbeseitigung aufgrund der Inbetriebnahme entstehen, zu tragen bzw. dem Verkäufer gegebenenfalls zu ersetzen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher gegenüber dem Käufer bestehenden Ansprüche (Vorbehaltsware), auch wenn einzelne Gegenstände bezahlt worden sind. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.
8.2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu bearbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug gerät. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Diese nimmt die Abtretung an. Wir ermächtigen den Käufer unwiderruflich die abgetretenen Forderungen für deren Rechnung und im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
8.3. Auf unser Verlangen hat der Käufer die Abtretung dem Kunden bekannt zugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Kunden des Käufers erforderlichen Unterlagen, z.B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Alle Kosten der Einziehung und etwaiger Interventionen trägt der Käufer.
8.6. Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder Pfändung des Liefergegenstandes durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, sie hätte dies ausdrücklich erklärt. Wir sind nach vorheriger Androhung berechtigt, die zurückgenommene Vorbehaltsware zu verwerten und uns unter Anrechnung der offenen Forderung aus deren Erlös zu befriedigen.
8.7. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Drittwiderspruchsklage oder Vollstreckungsabwehrklage gegen solche Eingriffe zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
9. Gewährleistung
9.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung.
9.2. Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände sind wir, innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl, zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt.
9.3. Für defekte Teile, welche unter die Gewährleistung fallen, stellt der Verkäufer kostenlosen Ersatz zur Verfügung. Transport und Austausch obliegen dem Käufer. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
9.4. Für die ausgetauschten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Kaufvertrages geleistet.
9.5. Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Käufer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Käufer anstelle der Nachbesserung den Rücktritt erklären oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Hat der Käufer wirksam die Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises erklärt, so ist wegen desselben Mangels ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.
9.6. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Schäden auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
a) Nicht bestimmungsgemäße Verwendung oder Überlastung des Kaufgegenstandes
b) Unsachgemäßes oder nicht den Vorschriften des Verkäufers/Herstellers (z.B. Betriebsanleitung) entsprechendes Lagern, Transportieren, Montieren, Inbetriebnahmen, Rüsten, Bedienen, Reinigen oder Warten des Kaufgegenstandes
c) Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen
d) Eigenmächtige bauliche Veränderungen des Kaufgegenstandes
e) Eigenmächtiges Verändern der Leistungsdaten (z.B. der Antriebsverhältnisse, Leistung, Drehzahl)
f) Einbau von Teilen, deren Verwendung der Verkäufer nicht schriftlich genehmigt hat
g) Betreiben des Kaufgegenstandes bei defekten Sicherheitseinrichtungen oder nicht ordnungsgemäß angebrachten oder nicht funktionsfähigen Sicherheits- und Schutzvorrichtungen
h) Mangelhafte Überwachung von Maschinenteilen, die einem Verschleiß unterliegen
i) Katastrophenfälle, Fremdkörpereinwirkung, höhere Gewalt
9.7. Die vorstehend genannten Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf der Gewährleistungsfrist gemäß Ziffer 9.1. Für innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemachte, aber nicht beseitigte Fehler wird bis zur Beseitigung des Fehlers Gewähr geleistet; solange ist die Verjährungsfrist für diesen Fehler gehemmt.
9.8. Eine mit dem Käufer vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Wir haften auch nicht für Schadensersatzansprüche, es sein denn, wir oder einer unserer Er-füllungsgehilfen haben grob fahrlässig oder vorsätzlich seine Pflichten verletzt.
9.9. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Etwas anderes gilt nur, soweit die leicht fahrlässige Verletzung wesentliche Vertragspflichten betrifft oder Körper- und Gesundheitsbeschädigungen bzw. Todesfälle eingetreten sind.
Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung bleiben unberührt.
Die Haftung ist auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Etwas anderes gilt nur, soweit uns grobes Verschulden vorgeworfen werden kann oder Körper-und Gesund-heitsbeschädigungen bzw. Todesfälle eingetreten sind.
10. Anzuwendende Rechte, Gerichtsstand
10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.
10.2. Erfüllungsort für alle Rechtsstreitigkeiten ist Osnabrück. Ist unser Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist unser Sitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten einschließlich Scheck- und Wechselklagen. Dies gilt auch, wenn unser Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind aber berechtigt, den Vertragspartner auch an dessen Gerichtstand zu verklagen.
02. Jan. 2019
Tecnotrans UG (h.b.) & Co.KG, Masurenweg 3, 49219 Glandorf, Germany
Tel: 05426 8069702 Mail: mail@tecnotrans-sa.com